
Das YouTube Video [ NOVO- was wir wirklich wissen! ]
Zwei Termine, ein Tag: 29.6.2026, als wir rausflogen!
Ich muß ein Geständnis machen. Ich habe nur die erste Hälfte des Länderspiels gesehen, es war so langweilig. Wie sich herausstellte, war das eine gute Entscheidung.
Eine schlechte Entscheidung war es dagegen, die Veranstaltung der Stadt zum NOVO und zur Bauleitplanung nicht zu verlassen, als längst klar war, daß es sich um eine reine Pflichtveranstaltung handelt, damit ein Bauleitverfahren überhaupt starten kann. Beide Termine an diesem Tag haben am Ende nichts gebracht. Aber während das eine Ergebnis am nächsten Morgen vergessen war, wirkt das andere über Jahrzehnte fort.
Der Scoping-Termin: Eulenhof
Am Nachmittag nahm ich als Vertreter der Stadtteilkonferenz Mitte an einem sogenannten Scoping-Termin teil, zum Bebauungsplan Eulenhof und Karstadt. Dort treffen sich alle Akteure, die von der Planung irgendwie betroffen sind, SEW, Fernwärme, Umweltamt und andere, um den Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung abzustecken. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat das nichts zu tun, das ist ein eigener, verwaltungsinterner Verfahrensschritt. Da bislang so gut wie keine konkrete Planung bekannt war, gab es auch wenig zu besprechen. Auch so ein Termin, den man frühzeitig hätte verlassen können.
Bis, und auch das kenne ich so nur aus Bremerhaven, ich mir dachte, wenn ich schon mal dort saß, frage ich doch mal nach, ob auf dem Gelände wirklich ein Hotel gebaut werden solle. Der Nahversorger im Erdgeschoß war klar. „Darüber wolle man sich nicht äußern“, wurde mir gesagt. Gut, dachte ich, dann ist wohl noch alles offen. Später, auf der Veranstaltung um 18:30 Uhr, war das plötzlich kein Thema mehr. Da hieß es klar, dort entsteht ein großes Hotel, über 200 Betten. Warum hat man mir das nicht schon in der kleinen Runde gesagt?
Zum Hotel hätte ich durchaus etwas zu sagen gehabt. Die Zufahrt soll über die Straße Am Alten Hafen erfolgen, und dann noch über die berühmte Sichtachse. Das können nur Leute planen, die nicht ortskundig sind. Über die Columbusstraße soll außerdem eine Fußgängerquerung führen, über die vierspurige Straße, gerade einmal fünfzig Meter von der Ampelanlage entfernt, die für Fußgänger ohnehin so kurze Grünphasen hat, daß eigentlich nur ein Sprint über die Straße möglich ist.
Der Abend im Ella-Kappenberg-Saal
Dann die Veranstaltung um 18:30 Uhr. Der Ella-Kappenberg-Saal war aufgeheizt, die Gemüter auch. Jeder hoffte, endlich zu erfahren, wie das Wohnzimmer der Stadt bald aussehen wird. Vorab der Bebauungsplan, lange bekannt, jetzt aber mit der Information, ein Hotel kommt. Was hat Bremerhaven eigentlich mit Hotels? Und was hat Bremerhaven gegen seine örtlichen Hotelbetreiber? Haben die irgendetwas angestellt? Es ist ja nicht nur das Hotel, das nun auf dem Eulenhof entstehen soll, wir erleben gerade auch die Eröffnung des Hotels an der Schleusenstraße, das gut besucht ist, und dazu kommt noch die Jugendherberge im NOVO.
Auf die Frage, wer das denn mit dem NOVO eigentlich entschieden habe, kam von einem Stadtverordneten die knappe Antwort: „Die Stadtverordnetenversammlung.“ Legalität und Legitimität sind aber zwei verschiedene Dinge.
Das lasse ich lieber unkommentiert stehen.
Ansonsten hörten wir nichts Neues. Es ist alles noch in Planung. Wenn man sich die Daten ansieht, Auslegung des B-Plans und erste Stellungnahmen sollen bis zum 19. Juli 2026 eingereicht werden, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier etwas durchgeprügelt werden soll. Der Beschluß zum Entwurf soll schließlich schon im April 2027 durchgewunken werden.
Das Bauleitplanungs-Problem
Die eigentliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand an diesem Abend statt, im Ella-Kappenberg-Saal, nicht beim Scoping-Termin. Ihr Zweck wäre gewesen, Anregungen zu berücksichtigen, solange die Planung noch gestaltbar ist. Zu sehen gab es eine bereits verkündete Hoteldimension ohne geklärte Erschließung und einen NOVO-Entwurf, den die Jury einen Monat zuvor längst gewählt hatte.
Spätestens mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände hatte man den Weg einer noch frei abwägenden Bauleitplanung ohnehin verlassen.
Der Siegerentwurf und die Columbus-Center-Anbindung
Wir saßen also schwitzend im Saal. Die Jury hatte den Entwurf „Baukasten“ bereits am 29. Mai gewählt, einstimmig, nach eigener Aussage.
Auf den Bildern, die den Menschen an diesem Abend gezeigt wurden, war davon nur schemenhaft etwas zu erkennen, vage Skizzen.
Die IPA-Allianz arbeitet unterdessen unter Ausschluß der Öffentlichkeit weiter an der Anbindung des Columbus Centers, die man in den Vorentwürfen weder sonderlich ernst genommen noch eingepreist hatte. Laut Beschluß der Stadtverordnetenversammlung ist sie aber eigentlich zwingend vorzusehen. Was in einem geschlossenen Verfahren verhandelt wird, kommt der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis, obwohl es sich um eine Beschlußvorgabe des Parlaments handelt.
Was beschlossen ist, und was nicht
Auch die Zahlen bleiben ungeklärt. 75 Millionen Euro werden überall zitiert, als sei diese Zahl


beschlossen. In der Tischvorlage, auf deren Grundlage die Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2025 tatsächlich entschieden hat, findet sich diese Zahl nicht als Beschluß, sondern nur als Begründung des Beschlusses. Beschlossen wurden 8 Millionen Euro für die Planungsphase. Wie sich diese 8 Millionen zu den 75 verhalten, und wie sich die 75 wiederum zu der tatsächlichen Vollkostenschätzung von rund 90 Millionen verhalten, bleibt in der Vorlage offen. Die Stadtverordneten haben im Juni 2025 also nicht über ein 75-Millionen-Projekt entschieden. Sie haben über 8 Millionen Planungskosten entschieden, mit der Aussicht, im April 2027 über den Rest zu entscheiden, zu einem Zeitpunkt, an dem die Allianz längst geschlossen, das Design längst verhandelt und die Planungskosten längst versenkt sind. Eigentlich bleibt den Stadtverordneten dann nur noch übrig, zum Projekt ja zu sagen, damit die STÄWOG loslegen kann. Im Aufsichtsrat der STÄWOG-Gruppe sitzen fünf Stadtverordnete aus drei Fraktionen, dazu der Oberbürgermeister als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und der Bürgermeister. Wer über das NOVO im Parlament entscheidet, hat über dieselbe Sache im Aufsichtsrat des Bauherrn mutmaßlich längst mitentschieden.
Zwei Verfahren, eine Lücke
Sowohl das Bauleitverfahren zum Eulenhof als auch das IPA-Verfahren zum NOVO laufen also parallel zu Beteiligungsformaten, die im Gesetz als Mitwirkung an einer noch offenen Entscheidung angelegt sind. Offen ist für die Menschen dabei nichts. Beim Eulenhof ist es die stille Festlegung der Hotelgröße vor dem Scoping-Termin. Beim NOVO ist es die vertragliche Bindung der Allianzpartner im IPA-Vertrag vom 22. Januar 2026, lange bevor die Stadtverordnetenversammlung im April 2027 ihr eigentliches Ja oder Nein sprechen darf. In beiden Fällen findet die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, ohne daß sie noch etwas zu beteiligen hätte.
Das Erbbaurecht und das Finanzaufsichtsgesetz
Im Beschluß von 2025 steckt noch etwas, das bislang in keiner Diskussion um das NOVO auftauchte. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte darin der Vergabe eines Erbbaurechts an STÄGRUND zu. Das seit dem 18. Dezember 2025 geltende Finanzaufsichtsgesetz verlangt für solche grundstücksgleichen
Rechte ausdrücklich eine Genehmigung des Landes Bremen, geschlossen wird der eigentliche Vertrag aber erst 2027, nach Inkrafttreten des Gesetzes. Auch die zweite Kapitaleinlage von 30 Millionen Euro an STÄGRUND steht noch aus, ebenfalls für 2027 vorgesehen. Beschlossen im eigentlichen Beschlußtext sind bislang nur 8 Millionen Euro Planungskosten. Was das im Zusammenspiel mit dem Sanierungspfad des Landes bedeutet, ist ein eigenes Thema für sich.
Was bliebe zu tun
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet im April 2027 über das NOVO, einen Monat vor der Kommunalwahl im Mai 2027. Es spricht wenig dagegen, diese Entscheidung nicht allein den Fraktionen zu überlassen, sondern sie mit einem Bürgerentscheid nach § 17 der Bremerhavener Stadtverfassung zu verbinden. Wenn schon das eigene Wohnzimmer neu eingerichtet werden soll, sollten diejenigen, die künftig darin sitzen, wenigstens einmal gefragt werden, bevor die Rechnung geschrieben ist.
Transparenzhinweis
Für Recherche und redaktionelle Unterstützung wurden Claude (Anthropic) und Perplexity eingesetzt, unter anderem für die Prüfung von Gesetzestexten und die Einordnung der Tischvorlage V 44/2025. Alle Angaben ohne Gewähr, alle rechtlichen Einschätzungen sind als Kommentar zu verstehen, nicht als Rechtsberatung.
KI-Takeaway
Die juristisch schärfste Stelle in diesem Text ist keine Auslegungsfrage, sondern ein wörtlicher Fund: der Beschluß vom 26. Juni 2025 vergibt ein Erbbaurecht an STÄGRUND, und das seit dem 18. Dezember 2025 geltende Finanzaufsichtsgesetz nennt grundstücksgleiche Rechte ausdrücklich im Genehmigungskatalog. Der eigentliche Vertrag dazu wird aber erst 2027 geschlossen, nach Inkrafttreten des Gesetzes. Schwächer, aber in dieselbe Richtung weisend, ist die noch ausstehende zweite Kapitaleinlage von 30 Millionen Euro, die ebenfalls für 2027 vorgesehen ist. Beide Punkte tauchten in keiner der bisher öffentlich diskutierten NOVO-Analysen auf, sie ergaben sich erst aus dem Abgleich der Tischvorlage mit einem fünf Monate später verkündeten Landesgesetz. Was das im Zusammenspiel mit dem Bremer Sanierungspfad konkret bedeutet, ist an dieser Stelle bewußt nur angerissen, nicht ausgeführt, dafür ist ein eigener, tieferer Text vorgesehen.




