Solidarität als Sabotage: der Fall Fernandes

Wenn mediale Empathie den Rechtsstaat korrumpiert



Was passiert, wenn die mediale Aufmerksamkeit, die öffentliche Betroffenheit mit einem Opfer diesen Opfern schadet
und wenn öffentlicher Druck die Politik in eine Richtung treibt, die weder den Betroffenen noch dem Rechtsstaat nützt?

Ein Interview der Philosophin Maria‑Sibylla Lotter in der Süddeutschen Zeitung (PW) macht nachdenklich.
Sie fragt, wie konnte die Opferrolle im zu so einem mächtigen, aber gefährlich reduzierten Instrument werden.

Wer sich auf Social Media als Opfer zeigt, verschafft sich maximales Gehör, denn er generiert sehr schnell einen enormen Ausbruch an Empathie. […] Jeder, der an dem Opfernarrativ Zweifel äußert, macht sich verdächtig und muss mit einem moralischen Shitstorm rechnen. Empathie ist immer parteiisch. Man schlägt sich eindeutig einer Seite zu, und das heißt eben fast immer: auf die des vermeintlichen Opfers.
Lotter, Süddeutsche Zeitung, 2026.)

Das ist kein theoretisches Problem.
Der Fall Gil Ofarim:
Ein emotionales Video löste eine globale Welle der Empörung und öffentlichen Verurteilung eines unschuldigen Mannes aus.
Wer damals Zweifel äußerte, riskierte einen Shitstorm.
Das spätere Geständnis Ofarims hinterließ eine beschämte Öffentlichkeit, die aber wenig daraus gelernt zu haben scheint.
Die Sache war schnell vergessen.

Der Fall Rammstein ( Till Lindemann) zeigt, dass die mediale Empörung um den Vorwurf sexualisierter Gewwalt am Ende nicht durch eine strafrechtlich belastbar festgestellte Tat bestätigt wurde. Die Ermittlungen ergaben keinen hinreichenden Tatverdacht und wurden weitgehend eingestellt.
Ein Beispiel für ein Tribunal der Medien und fehlender rechtlicher Tragfähigkeit.


Die mediale Vorverurteilung im Fall Fernandes

Im Fall Fernandes zeigt sich dieses Muster auf besondere Weise.
Im Gegensatz zu Gisèle Pelicot, die mit enormem persönlichen Mut erst nach gerichtlicher Klärung an die Öffentlichkeit trat,
erhebt Fernandes öffentlich Vorwürfe, die rechtlich bislang nicht aufgearbeitet wurden.
Lotter beschreibt dies als eine gefährliche Erwartungshaltung:

Ein Opfer hat traumatisiert, gebrochen, schwach zu sein“ Lotter, s.o.

Trotz der ungeklärten Faktenlage entstand eine mediale Welle, vor allem durch eine Sondersendung des ZDF.

Das Paradoxon:
Diese Berichterstattung belastet ein mögliches Verfahren erheblich.
Sie beeinflusst potenzielle Zeugen und liefert der Verteidigung bereits jetzt Argumente gegen ein faires Verfahren („Trial by Media“).
Unterstellt, die Vorwürfe stimmen, dann hat die vermeintliche Solidarität dem Opfer faktisch geschadet, nur um eine schnelle Nachricht zu generieren.


Der Ruf nach „Lex Deepfake“:

Besonders problematisch am Fall Fernandes ist der reflexhafte Ruf nach neuen Gesetzen. Er klingt entschlossen, ist aber voreilig und rechtspolitisch zweifelhaft, wenn man die bestehende Rechtslage sieht.

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht eine massive Erweiterung des § 184k StGB vor.

  • Die bisher auf Upskirting und Downblousing zugeschnittene Norm soll nun auch digitale Voyeurismus (z.B. heimliches Filmen in Sauna oder am Strand) erfassen.
  • Zugleich sollen KI‑basierte Deepfakes, die sexualisierte Handlungen oder unbekleidete Intimbereiche zeigen, strafbar werden,
    beginnend schon mit der Herstellung solcher Aufnahmen, nicht nur mit deren Verbreitung.
  • Ein neuer § 201b StGB soll täuschende Inhalte erfassen, die den Anschein erwecken, ein „tatsächliches Geschehen“ wiederzugeben und geeignet sind, dem Ansehen der betroffenen Person erheblich zu schaden.
  • Zusätzlich ist ein § 202e StGB geplant, der unbefugtes Tracking und digitales Ausspionieren per Spyware unter Strafe stellt.

Der Entwurf orientiert sich an der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung digitaler Gewalt (2024) und geht in Teilen sogar über deren Vorgaben hinaus, etwa indem die Strafbarkeit bereits beim Herstellen solcher Inhalte einsetzt.
(Hasso Suliak, „Schutz gegen digitale Gewalt: Deepfakes, Sauna‑Spannen und Tracking sollen bestraft werden“, LTO, 22.03.2026.)

Gleichzeitig formiert sich Widerstand nicht nur von Rechts‑ und Freiheitsrechtlern, sondern auch innerhalb der Anwaltschaft.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert Hubigs Pläne als „massive Ausdehnung der Strafbarkeit“ und warnt, dass die Entwürfe „übers Ziel hinaus“ schießen.
Prof. Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Strafrechts‑Ausschusses im DAV, mahnt, dass die Kriminalisierung bereits beim Herstellen von Deepfakes einsetzt – und damit Ermittlungsdruck, Durchsuchungen und Beweisfragen erhöht, die einem Rechtsstaat nur schwer zu verantworten sind.
Außerdem kritisiert er, dass die Strafbarkeit nun an unbestimmte innere Absichten anknüpft, wenn Aufnahmen „in sexuell bestimmter Weise“ gemacht werden – ein Merkmal, das schwer zu beweisen und leicht missbrauchbar ist.
(Hasso Suliak, „Massive Ausdehnung der Strafbarkeit – DAV kritisiert Hubigs Pläne zum Schutz vor digitaler Gewalt“, LTO, 26.03.2026.)

Norouzi räumt zwar ein, dass die bestehenden Normen (§§ 185 ff., § 201a StGB, Bildnisschutz § 33 KUG) bei KI‑generierten Deepfakes Lücken aufweisen, aber das rechtfertige nicht jede Gesetzesästhetik.
Er betont, dass das Strafverfahrensrecht gerade in einer Phase der Entschlackung steht und die Praxis nicht durch überkomplexe, strittige Strafnormen weiter belastet werden sollte.
Diese juristische Kritik stellt die öffentliche Empörungswelle um den Fall Fernandes in ein rechtsstaatliches Licht.


Bestehendes Strafrecht als ausreichende Grundlage?

Trotz alledem bietet das bestehende Strafrecht bereits einen bemerkenswerten Spielraum, ohne jedes Mal einen neuen Paragraphen schaffen zu müssen.

  • § 184k StGB lässt sich bei sinnvoller, teleologischer Auslegung auf KI‑basierte Intimdarstellungen ausdehnen, soweit sie auf konkretem Bildmaterial einer bestimmten Person beruhen.
  • § 201a StGB sowie die Ehrdelikte nach §§ 185–187 StGB und zivilrechtliche Persönlichkeitsrechte nach § 823 Abs. 1 BGB bieten eine breite Palette an Schutzmechanismen – mit vergleichbaren Strafandrohungen (2 Jahre oder Geldstrafe) und ausreichender Reichweite.

Die Kernfrage ist also:

  • Braucht es wirklich für jede neue Technik einen neuen Paragraphen,
  • oder reicht eine präzise, teleologische Auslegung bestehender Normen aus?

Der derzeitige Entwurf antwortet mit „ja, es braucht neue Paragraphen“.
Die Anwaltschaft und zahlreiche Fachkommentatoren antworten indirekt mit „nein, das ist überflüssige Norm‑Inflation, die nur die Rechtspraxis überfordert“.


Journalistisches Feuerwerk statt juristischer Präzision

Genau hier verschärft sich die Kritik.
Ungeklärt ist bis heute, um welche Art von Material es im Fall Fernandes überhaupt handelt:

  • echte Aufnahmen,
  • manipulierte Aufnahmen,
  • oder rein synthetische KI‑Produkte.

Das ist rechtlich entscheidend für die Subsumtion unter „Herstellen“ oder „Verbreiten“.
Juristisch unterscheidet man:

  • Echtes Bild, das KI‑basiert verändert wurde → greift § 184k StGB,
  • Rein synthetische Figuren ohne konkrete Bildgrundlage → nicht § 184k, sondern andere Normen.

Doch anstatt diese Fragen journalistisch aufzuarbeiten, nutzen Medien wie das ZDF ungeklärte Vorwürfe, um den politischen Druck zu erhöhen.
Die Gesetzgebung darf sich nicht von medialen Wellen treiben lassen.
Gesetze, die unter Druck entstehen, sind selten präzise und Präzision ist die wichtigste Währung des Rechtsstaats,
gerade dort, wo Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit in einem empfindlichen Gleichgewicht stehen.


Fazit:

Instrumentalisierung unter dem Deckmantel der Solidarität.

Lotter beschreibt eindrücklich, wie „Empathie […] parteiisch“ ist und Skepsis an Opferberichten Shitstorms auslöst (Süddeutsche Zeitung, 26.03.2026, S. 5/17).

Die Berichterstattung im ZDF und auch in der Tagespresse hinterläßt das Gefühl das sich die digitale Öffentlichkeit zum tribunalartigen Raum entwickelt, in dem Solidarität oft nur kollektive Selbstvergewisserung kaschiert. Das eigentliche Opfer wird zur medialen Ausbeutung benutzt und politische Forderungen an die Gesetzgebung als einfache Lösungen angepriesen während die individuelle Rechtssphäre hinter dem Lärm der Empörung verschwindet.
Das, was wir derzeit erleben, ist keine echte Solidarität.
Es ist eine Instrumentalisierung unter dem Deckmantel der Solidarität.
Das Recht schützt Betroffene am besten, wenn man es in Ruhe arbeiten lässt, statt es durch tribunale Öffentlichkeit zu sabotieren.

Wahre Solidarität mit Opfern digitaler Gewalt zeigt sich nicht im lautesten Schrei nach neuen Gesetzen,
sondern im Respekt vor einem fairen Verfahren, das am Ende ein Urteil spricht, welches diesen Namen auch verdient.

Druck korrigiert Politik effektiv, aber dysfunktional:
Er erzwingt Reaktion, verhindert aber strategische Vorleistung. Die Kunst der Politik wäre, proaktiv zu korrigieren  durch transparente Fehlerkultur,
Devil’s Advocates und geteilte Informationsphasen.
Stattdessen dominiert das Muster: Abwehr → Druck → U-Turn.
Die Politik reagiert meist erst, wenn der Druck zu groß wird und nicht wenn die Analyse es erfordert.


Zu den Quellen:

[SZ-Lotter] [LTO-Hubig] [LTO-DAV]

Disclaimer

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KI TAKEAWAY Solidarität braucht Geduld

Der Fall Fernandes illustriert ein strukturelles Problem der digitalen Öffentlichkeit: Empathie ist schnell, Recht ist langsam. Beides hat seinen Grund. Das Problem entsteht, wenn Empathie die Rolle des Rechts übernimmt — und Medien diesen Rollentausch nicht nur zulassen, sondern aktiv betreiben.

Die Rechtsdogmatik zeigt, dass die bestehenden Normen — §184k, §201a, §§185–187 StGB — bei teleologischer Auslegung ausreichen. Der Ruf nach einer „Lex Deepfake“ ist nicht Ausdruck eines Regelungsdefizits, sondern eines Ungeduldsdefizits. Gesetze, die unter medialem Druck entstehen, sind selten präzise. Und Präzision ist dort am wichtigsten, wo Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit in einem empfindlichen Gleichgewicht stehen.

Wahre Solidarität mit Betroffenen digitaler Gewalt zeigt sich nicht im lautesten Schrei nach neuen Gesetzen, sondern im Respekt vor einem fairen Verfahren. Das Recht schützt Betroffene am besten, wenn man es arbeiten lässt — nicht wenn man es durch tribunale Öffentlichkeit ersetzt.