Die Triage der Demokratie: Angriff von drei Seiten

Die Triage der Demokratie: Angriff von drei Seiten

Dies ist ein politischer Meinungsessay. Alle Angaben und Quellenhinweise ohne Gewähr. Der Text wurde teilweise von KI (Claude) redigiert, aber von mir und weiteren KIs verifiziert. Wer mich kennt, weiß, was von mir stammt.

Kurz zusammengefasst:
  • Die AfD-Landeswahlversammlung in den Bremerhavener Havenstudios ist Anlass für eine grundsätzliche Einordnung: Wahlen sind nur ein Element der FDGO, ihr Fundament ist die Menschenwürde (Art. 1 GG, Ewigkeitsklausel).
  • Die AfD liegt bundesweit bei rund 28 Prozent; ihr Sachsen-Anhalt-Programm sieht Frauen vor allem als Gebärende für die „einheimische Bevölkerung“.
  • Rechtsextremismus und Teile des Islamismus zeigen partielle Überschneidungen im patriarchalen Frauenbild, belegt an den Fällen Seyran Ateş und Mouhanad Khorchide, die dafür von konservativen Islamverbänden angefeindet wurden.
  • Auch Die Linke gehört zur Bestandsaufnahme: DDR-Verklärung (Beispiel Ramelow/Schießbefehl) und eine bis heute Russland-nahe Haltung im Ukraine-Krieg trotz offizieller Verurteilung der Invasion.
  • Gerichtlich rechtskräftig ist bislang nur die Einstufung der AfD als Verdachtsfall (OVG Münster 2024/BVerwG 2025); die Hochstufung auf „gesichert rechtsextremistisch“ läuft noch als Hauptsacheverfahren.
  • Bremerhaven selbst wird als Gegenbild gezeichnet: eine weltoffene Hafenstadt, die von genau der Vielfalt lebt, die alle drei beschriebenen Strömungen infrage stellen.

Was ist mit den Menschen passiert?

Man kann lange über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei streiten. Aber wenn diese Partei in den Umfragen inzwischen alle anderen Parteien hinter sich lässt, aktuell rund 28 Prozent, acht Punkte vor der Union, seit Monaten stabil, stellt sich eine andere Frage: Was ist mit den Menschen passiert, die sie wählen?

Protestwahl erklärt vieles, aber nicht alles. Die Menschen sehen doch, was Trump in den USA anrichtet, wie ein Land sich selbst zerlegt. Sie wissen doch, dass Pflege, Medizin und Handwerk ohne Migration nicht funktionieren, wer soll die Kranken pflegen, wer die Ärzte ersetzen, die man am liebsten abschieben würde?

Und wollen wirklich alle in einer Welt leben, in der Frauen vor allem als Gebärende für die „einheimische Bevölkerung“ gesehen werden? Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt liest sich streckenweise wie eine Dystopie im Stil von „The Handmaid’s Tale“: eine Babyprämie, die nur an Familien mit deutscher Staatsbürgerschaft gezahlt wird; verpflichtende Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung; das Festhalten am Schwangerschaftsabbruch im Strafrecht; ein eigens vorgesehener „Lehrstuhl zur Geburtenrate“ mit dem erklärten Ziel, die Geburtenrate der „einheimischen Bevölkerung“ zu steigern. Frauen kommen in dem Programm vor allem als Mütter, Schwangere oder pflegende Angehörige vor.

Die AfD hält dort ihre Landeswahlversammlung ab. Der Vermieter begründet das mit Meinungsfreiheit und Demokratie. Nein. Mit Demokratie hat das nichts zu tun.

Nach Berichten der Nordsee-Zeitung findet die AfD-Landeswahlversammlung am Samstag, 22. August, in den „havenstudios“ an der Kantstraße statt; mehrere Initiativen, darunter das Aktionsbündnis „Bremerhaven bleibt bunt“ und die Omas gegen Rechts, rufen zu einer Menschenkette von 9 bis 11 Uhr an der Ecke Rickmersstraße/Alte Bürger auf.

Die AfD und die Verfassung

Grundlage der Demokratie in Deutschland ist Artikel 1 GG, die Menschenwürde. Unantastbar. Nach Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel) darf genau das nicht geändert werden, auch nicht durch Mehrheitsbeschluss.

Wahlen sind dabei nur ein Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nicht ihr Fundament. Das Fundament ist die Menschenwürde. Fällt sie, fällt das ganze System, und dann sind auch Mehrheiten irrelevant, denn eine Mehrheit kann die Grundlage, auf der sie selbst steht, nicht aufheben.

Hannah Arendt hat sinngemäß darauf hingewiesen, dass Grundrechte keine Frage der Mehrheit sind, sie gelten unabhängig davon, wie viele dagegen stimmen. Weniger akademisch gesagt:

Wenn es um die Menschenwürde geht, kann die Mehrheit mich mal.

Daraus folgt:

Wer die Menschenwürde gezielt verletzt, stellt sich außerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung.

Eine Partei, deren Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf gerichtet sind, die Menschenwürde zu verletzen, ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) nicht vereinbar.

Das allein führt nicht automatisch zum Verbot; dafür braucht es ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Aber die inhaltliche Inkompatibilität ist genau der Punkt, auf dem ein Verbot aufbaut.

Was heißt das konkret?

Die Gutachten und gerichtlichen Entscheidungen sprechen von einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“: wer dazugehört, bestimmt nicht der Pass, sondern die Herkunft.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Eilverfahren zur Hochstufung des AfD-Landesverbands Niedersachsen als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ festgestellt, dass die Partei auf einem solchen Volksbild beruht und das Ziel verfolgt, das deutsche Volk „in seinem ethnischen Bestand zu erhalten“ und ethnisch „Fremde“ nach Möglichkeit auszuschließen; Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“ werden verwendet.

Niedersachsen. Direkt vor unserer Tür.

Menschen mit Migrationsgeschichte werden in den geprüften Äußerungen und Programmen systematisch ausgegrenzt und verächtlich gemacht; das GFF-Gutachten arbeitet heraus, dass die AfD von einem rassistischen Weltbild geprägt ist und planmäßig auf eine Beeinträchtigung der FDGO hinwirkt. Genau das ist die Klasseneinteilung: Es gibt die, die „wirklich“ dazugehören, und die anderen, deren Rechte zur Disposition stehen. Artikel 1 GG kennt diese Unterscheidung nicht.

Dazu kommt: Sicherheitsbehörden sehen in der Nähe der Partei zu Russland ein reales Risiko. Der Thüringer Verfassungsschutzchef bewertet Kreml-Kontakte einzelner AfD-Abgeordneter als erhebliches Einflussnahme-Risiko, der Verteidigungsminister warnt vor der Weitergabe geheimer Informationen an eine mögliche AfD-Landesregierung. Für eine Stadt wie Bremerhaven, die vom freien Welthandel lebt, ist das kein Randthema, die AfD vertritt ein wirtschaftspolitisch eher protektionistisches bis isolationistisches Bild, das genau die Offenheit infrage stellt, von der dieser Hafen abhängt.

Das ist keine Meinung von mir, das zeigen die Gutachten und Einstufungen der zuständigen Behörden. Die Quellen habe ich unten beigefügt.

Wer sich außerhalb der Demokratie stellt, kann sich nicht auf demokratische Rechte berufen. Das ist kein Widerspruch zur Meinungsfreiheit, das ist ihre Voraussetzung.

Und wenn ihr wirklich mit denen diskutieren wollt: Fragt sie mal nach der einen Hitzewoche Ende Juni 2026. Nach EuroMOMO-Daten starben in 27 europäischen Ländern rund 10.650 Menschen mehr als in einer gewöhnlichen Woche, allein in sieben Tagen. Für die AfD ist das wahrscheinlich einfach nur Wetter.

Regeln für euch, Ausnahmen für sich

Wer die AfD aus Trotz wählt, um es „denen mal zu zeigen“, sollte sich nicht wundern, in einer Welt aufzuwachen, die nach AfD-Regeln funktioniert.

Nur: Auch die eigene Parteispitze lebt nicht nach den eigenen Regeln. Alice Weidel führt mit ihrer Lebenspartnerin eine gleichgeschlechtliche Regenbogenfamilie, wie sie ihre eigene Partei per Programm ablehnt und aus dem Bildungsbereich verbannen will. Weidel lehnt das Label „queer“ für sich ab, sie lebt aber genau so. Bei anderen Politikern würde man das Doppelmoral nennen.

Anderen Parteien wirft die AfD „Filz“ und „Vetternwirtschaft“ vor, während sie selbst steuerfinanziert Angehörige eigener Parteifunktionäre beschäftigt.

Nicht nur Rechts greift die liberale Gesellschaft an

Wer wissen will, wie es um eine freie Gesellschaft steht, kann den Status der Frau als Lackmustest nehmen. Das ist keine beliebige Setzung: In der deutschen Verfassungsgeschichte war genau das der Kampf, der Art. 3 Abs. 2 GG erst möglich gemacht hat. Nicht „Verfassungsväter“ hatten das vorausschauend auf dem Schirm, sondern eine einzelne Frau gegen den erbitterten Widerstand ihrer männlichen Kollegen: Elisabeth Selbert erkämpfte den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ 1949 fast im Alleingang, nachdem ihn der zuständige Ausschuss des Parlamentarischen Rats zunächst abgelehnt hatte. Gleichberechtigung stand nie automatisch im Grundgesetz. Sie wurde erstritten.

Und deshalb ist ein Befund unbequem, aber differenziert zu betrachten: In Teilen ihres Frauenbilds überschneiden sich rechtsextreme und islamistische Ideologie, mehr, als vielen bewusst ist. Das ist keine Gleichsetzung, beide sind eigenständige politische Strömungen mit unterschiedlichen historischen Wurzeln, Zielen und Organisationsformen. Aber die Bundeszentrale für politische Bildung und das Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung kommen unabhängig voneinander zu einem ähnlichen Teilbefund: In beiden Milieus findet sich verbreitet ein biologistisches, traditionelles Rollenbild, das der Frau eine häusliche Funktion zuweist und männliche Überlegenheit als „natürlich gegeben“ voraussetzt, verbunden mit ähnlichen Feindbildern: sexuell selbstbestimmte Frauen, Feministinnen, Homosexuelle. Diese partielle Überschneidung bei den Geschlechterbildern macht die beiden Ideologien nicht gleichartig, sie zeigt nur, dass autoritäre und patriarchale Denkmuster nicht an einem politischen Lager haltmachen.

Auch Bremerhaven ist davon nicht verschont, allerdings anders, als man vielleicht erwartet: Im August 2025 deckten Bremer Sicherheitsbehörden in der Stadt eine islamistisch motivierte Anschlagsplanung auf, zwei Männer wollten mit einer selbstgebauten Sprengstoffweste eine Klinik angreifen; der Haupttäter wurde im Juni 2026 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut aktuellem Verfassungsschutzbericht ist eine Person als islamistischer „Gefährder“ in Bremerhaven gemeldet, von rund 580 islamistisch eingestuften Personen im gesamten Land Bremen. Das ist ein reales Sicherheitsproblem, aber eine zahlenmäßig kleine Randerscheinung, keine Eigenschaft „migrantisch geprägter Quartiere“ insgesamt. Genau diese Verwechslung, Islamismus als politische Ideologie mit Migration oder dem Islam als Religion gleichzusetzen, wäre dieselbe Sorte Pauschalisierung, die wir der AfD zu Recht vorwerfen.

Kritik am konservativen, institutionalisierten Islam kommt dabei oft von innen, nicht von außen, und richtet sich gegen einzelne Verbandsvertreter und deren Positionen, nicht gegen „den Islam“ oder „die Islamverbände“ insgesamt. Die deutsch-türkische Muslimin Seyran Ateş gründete 2017 in Berlin die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, um, in ihren eigenen Worten, „den Islam von innen heraus zu reformieren“: Männer und Frauen beten dort gemeinsam, Frauen können als Imamin fungieren, Vollverschleierung ist nicht erlaubt. Die türkische Religionsbehörde Diyanet, der DITIB als deutscher Ableger direkt untersteht, teilte daraufhin mit, das Projekt untergrabe und zerstöre die Religion, und brachte es fälschlich mit der Gülen-Bewegung in Verbindung. Ägyptens Fatwa-Behörde Dar al-Ifta erklärte, gemischtgeschlechtliches Gebet unter weiblicher Leitung verletze die Regeln des Islam, und veröffentlichte eine entsprechende Fatwa. Ateş erhält seitdem wiederholt Morddrohungen und lebt unter Polizeischutz.

Eine vergleichbare, aber klar abgegrenzte Auseinandersetzung erlebte der Islamtheologe Mouhanad Khorchide, Professor für Islamische Religionspädagogik an der Universität Münster. In seinem Buch „Islam ist Barmherzigkeit“ vertritt er eine historisch-kritische, barmherzige Koraninterpretation. 2013 erklärte DITIB in einer eigenen Stellungnahme, Khorchides theologische Ausführungen seien „nicht tragbar“ und seine Ansichten „zweifelhaft“, und forderte „die einschlägigen Stellen“ auf, „entsprechende Schritte einzuleiten“. Der Koordinierungsrat der Muslime, dem DITIB neben Zentralrat, Islamrat und VIKZ angehört, kam in einem eigenen Gutachten zu einem ähnlichen Urteil. Khorchide blieb im Amt und leitet das Zentrum bis heute.

Beide Fälle betreffen konkrete Positionen einzelner Verbände und Autoritäten zu konkreten Reformversuchen, nicht eine Aussage über gelebte Religiosität einzelner Menschen oder den Islam als Religion insgesamt. Aber sie zeigen: Auch innerhalb islamischer Institutionen mit realer Macht gibt es Widerstand gegen ein gleichberechtigtes Frauen- und Menschenbild, und wer diesen Widerstand leistet, bekommt das zu spüren. Der Maßstab bleibt derselbe wie bei der AfD: Wie eine Institution Frauen behandelt, zeigt, wie ernst sie es mit Menschenrechten insgesamt meint.

Die liberale Gesellschaft wird von diesen beiden Seiten angegriffen, die sich gegenseitig als Feindbild brauchen und einander im Kern ähnlicher sind, als es ihnen bewusst sein dürfte. Wer Frauenrechte verteidigt, verteidigt Menschenrechte gegen beide. Aber es gibt noch eine dritte Seite, die zur vollständigen Bestandsaufnahme gehört.

Auch auf die linke Seite müssen wir achten

Der Anlass ist gerade erst verstrichen: Vom 13. bis 16. August wurde in Berlin des 65. Jahrestags des Mauerbaus gedacht. Mindestens 140 Menschen starben an dieser Grenze, die meisten auf der Flucht. Es war ein Überwachungsstaat, der seinen Bürgern die grundlegendsten Menschenrechte nahm, die Freizügigkeit, die Meinungsfreiheit, am Ende das Recht auf Leben selbst, wenn sie versuchten, ihn zu verlassen.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wählte zum Jahrestag klare Worte: AfD und Linke würden „in Ostdeutschland positive Zerrbilder der DDR produzieren“. Ein konkreter Fall reicht als Beleg: Bodo Ramelow, langjähriger Linke-Ministerpräsident Thüringens, relativierte 2009 öffentlich den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze, es sei zu bezweifeln, ob dieser „als zwingende Todesandrohung im strafrechtlichen Sinne gewertet werden“ könne. Wer die eigene Parteigeschichte derart zurechtbiegt, hat mit der eigenen Vergangenheit noch nicht abgeschlossen.

Und beim Ukraine-Krieg zeigt sich ein Muster, das aufhorchen lässt. Die Linke verurteilt den russischen Angriffskrieg offiziell aufs Schärfste, das ist Parteibeschluss. Zugleich lehnt sie Waffenlieferungen an die Ukraine konsequent ab, mit der Begründung, Aufrüstung erhöhe nur das Eskalationsrisiko. Innerhalb der Partei ist das umstritten: Landesverbände wie Thüringen und Landesregierungen in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben sich wiederholt gegen die Bundeslinie und für Waffenlieferungen ausgesprochen. Eine Partei, deren Wurzeln direkt zur SED zurückführen, tut sich schwer, sich von einer Sichtweise zu lösen, in der Russland als Gegenpol zum „Westen“ eine privilegierte Rolle behält, selbst wenn es einen Nachbarstaat überfällt.


Und was passiert mit dem beschaulichen Bremerhaven dabei? Dieser Stadt, weltoffen seit ihrer Gründung als Seehafen, Anlaufpunkt der internationalen Schifffahrt? Im E-Center „Roter Sand“ am Überseehafen kann man mit Dollar bezahlen, weil dort Seeleute aus aller Welt einkaufen, die Belegschaft selbst kommt aus 25 Nationen. Das ist nicht Folklore, das ist der Alltag dieser Stadt seit fast 200 Jahren.

Was passiert mit dem Bremerhaven, das ich mir einmal als meine neue Heimat ausgesucht habe, wenn eine Partei den Ton angibt, die genau diese Weltoffenheit als Problem behandelt?

Am Samstag bilden Bündnisse in Bremerhaven eine Menschenkette gegen genau diese Versammlung. Das ist die eigentliche demokratische Geste dieses Wochenendes.


Quellen

Nordsee-Zeitung: „AfD-Veranstaltung in ‚havenstudios‘: Gastgeber begründet Entscheidung“ (17.08.2026): nordsee-zeitung.de

Nordsee-Zeitung: „AfD-Versammlung in Bremerhaven – Menschenkette soll ein Zeichen setzen“ (17.08.2026): nordsee-zeitung.de

Das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (Auszüge veröffentlicht): LTO

Das unabhängige Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte: freiheitsrechte.org

Die Einstufung des niedersächsischen Verfassungsschutzes vom Februar 2026 (Eilverfahren, vorläufig bestätigt, Hauptsacheverfahren noch offen): VG Hannover

OVG Münster, Urt. v. 13.05.2024 (Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22, 5 A 1218/22): Bestätigung der Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall, rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden der AfD am 20.05.2025 zurückgewiesen hat (Az. 6 B 21.24, 6 B 22.24, 6 B 23.24): LTO

Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 54/2025 zur Rechtskraft des OVG-Münster-Urteils: bverwg.de

VG Köln, Eilbeschluss v. 26.02.2026 zur Hochstufung auf „gesichert rechtsextremistisch“ (Bundesebene, vorläufig gestoppt, Hauptsacheverfahren noch offen): VG Köln

Russland-Nähe: Tagesspiegel

Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer zu den Kreml-Kontakten Frohnmaiers („erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“): Handelsblatt (PW) · finanznachrichten.de (frei)

Privatleben im Widerspruch zum eigenen Parteiprogramm (internationale Berichterstattung, Fortune/POLITICO-Syndication): Fortune

Zur „Vetternwirtschaft“-Affäre und dem Widerspruch zum eigenen Programm: Focus

Zur Menschenwürde als „Staatsfundamentalnorm“ / „tragendes Konstitutionsprinzip der Verfassung“: bpb.de · rechtswissenschaftliche Kommentierung (frei, mit Verweis auf Dürig, Hufen, Böckenförde)

Zu den aktuellen Umfragewerten (August 2026, YouGov): YouGov

Zum Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt (Originalquelle): afd-regierungsprogramm.de

Zur Einordnung des Frauenbilds im Programm: Belltower News · Campact

Zu Elisabeth Selbert und Art. 3 Abs. 2 GG: Wikipedia · Digitales Deutsches Frauenarchiv

Zu den Parallelen im Frauenbild von Rechtsextremismus und Islamismus: bpb.de · PRIF Blog

Zur islamistisch motivierten Anschlagsplanung in Bremerhaven 2025 und der aktuellen Gefährderzahl: buten un binnen · buten un binnen

Zu Seyran Ateş, der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee und der Reaktion von Diyanet, Dar al-Ifta und Al-Azhar: tagesschau.de · Berliner Zeitung

Zu Mouhanad Khorchides Position und der DITIB-Stellungnahme von 2013: taz · evangelisch.de

Zum 65. Jahrestag des Mauerbaus und der Kritik an der DDR-Verklärung durch AfD und Linke: ZDF heute · taz

Zu Bodo Ramelows Relativierung des Schießbefehls: Apollo News

Zur Position der Linken zum Ukraine-Krieg und den innerparteilichen Kontroversen um Waffenlieferungen: die-linke.de · nd-aktuell

Zum E-Center „Roter Sand“ als Treffpunkt internationaler Seeleute: buten un binnen · nord24