Drei Projekte – ein System
Bremerhaven steht mit drei Großprojekten exemplarisch für eine Haushalts- und Finanzierungspraxis, die Risiken systematisch unter der Wasserlinie verbirgt:
- Allianz „3 Schulen“ – ursprünglich 249 Mio. €, inzwischen laut Kritik bis zu 431,7 Mio. €. Offizielle Stellen sprechen zwar von Kostenstabilität, doch die tatsächlichen Zahlen bleiben intransparent.
- Polizeirevier Geestemünde – Kostenanstieg von 42,38 Mio. € auf 71,198 Mio. € (+68 %), abgesichert über einen 30-Jahres-Vertrag.
- NOVO-Projekt (Bibliothek und Jugendherberge im alten Karstadt) – 75 Mio. €, Maximalwert 90 Mio. €, mit einem dokumentierten Planungsrisiko von 8 Mio. €, falls gestoppt.
Allen drei Projekten gemeinsam: Die Stadt tritt nicht selbst als Bauherrin auf, sondern lagert Finanzierung und Bau an die STÄGRUND GmbH, eine Tochter der städtischen STÄWOG, aus. Diese nimmt Kredite auf, errichtet die Gebäude und vermietet sie für Jahrzehnte zurück an die Stadt.
Schattenhaushalte – wie man Schulden unsichtbar macht
Schattenhaushalte sind Finanzkonstruktionen, bei denen eine Kommune nicht selbst Kredite für ein Projekt aufnimmt, sondern diese auf ausgelagerte, formal eigenständige Gesellschaften überträgt.
Die Gesellschaft – in Bremerhaven meist die STÄGRUND GmbH – verschuldet sich, baut das Projekt und vermietet es anschließend an die Stadt zurück.
Die Stadt zahlt über Jahrzehnte Miete, statt den Kredit direkt zu bedienen.
Der Effekt: Die Schulden erscheinen nicht im offiziellen Kernhaushalt und belasten formal nicht die Schuldenbremse.
Das Problem: Die wahren langfristigen Verpflichtungen bleiben für Bürger und oft auch für Stadtverordnete schwer erkennbar – und entziehen sich der jährlichen parlamentarischen Kontrolle.
Diese Praxis steht in einem Spannungsverhältnis zu den Grundprinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit der Bremischen Landeshaushaltsordnung (LHO). Sie schwächt das parlamentarische Budgetrecht, weil die Stadtverordneten nur noch über Jahresmieten abstimmen, nicht aber über die Gesamtrisiken.
Vergleich zur Privatwirtschaft:
In Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) unterliegt eine vergleichbare Verschiebung von Verbindlichkeiten strengen Vorschriften:
- § 264 HGB verpflichtet zu einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage („True and Fair View“).
- §§ 290 ff. HGB und § 11 PublG schreiben die Einbeziehung von Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorliegt.
- § 43 GmbHG und § 93 AktG normieren die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter; Verstöße können zu persönlicher zivilrechtlicher Haftung führen.
- In gravierenden Fällen kommt sogar § 266 StGB (Untreue) in Betracht, wenn Vermögensinteressen vorsätzlich verletzt werden.
Im öffentlichen Bereich greifen solche unmittelbaren Haftungs- und Offenlegungspflichten nicht. Die Risiken aus Schattenhaushalten werden politisch verteilt – finanziell tragen sie letztlich die Bürgerinnen und Bürger.
Aber es geht noch tiefer – das Mogendorfer Modell
Besonders brisant: Bremerhaven nutzt auch das „Mogendorfer Modell“, eine Finanzierungsform aus dem PPP-Bereich.
So funktioniert es Schritt für Schritt:
- Bautestate – Während der Bauphase bestätigen die städtische Gesellschaft (STÄGRUND) und der Bauunternehmer in regelmäßigen Abständen den Fertigstellungsgrad einzelner Bauabschnitte. Dieses Dokument bescheinigt, dass der Unternehmer für die erbrachte Leistung eine Forderung hat.
- Einredefreiheit – Die Stadt erklärt diese Bautestate gegenüber der finanzierenden Bank für „einredefrei“. Das bedeutet: Sie verpflichtet sich, die Zahlung an die Bank bedingungslos zu leisten – selbst wenn später Baumängel auftreten oder der Bau unvollständig ist.
- Forfaitierung – Der Bauunternehmer verkauft (forfaitiert) die „einredefreien“ Forderungen an die Bank und erhält sofort den gesamten Betrag ausgezahlt.
- Zahlungspflicht der Stadt – Die Bank zieht diese Beträge von der städtischen Gesellschaft über die vereinbarten Mietzahlungen ein. Möchte die Stadt wegen Mängeln Geld zurückfordern, muss sie selbst gegen den Bauunternehmer klagen – während der Unternehmer sein Geld längst hat.
Die Folge: Die Kreditwürdigkeit der Stadt wird vollständig in den Dienst des Projekts gestellt, ohne dass sie das klassische Druckmittel des Bauherrn – die Zahlung erst nach mängelfreier Abnahme – behält.
Verfassungsrechtlich vermintes Gelände – und ein Angriff auf das Demokratieprinzip
Nach der Bremischen Landesverfassung und dem Grundgesetz ist das Budgetrecht der Kern des parlamentarischen Selbstbestimmungsrechts.
Das bedeutet: Nur das Parlament darf verbindlich über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand entscheiden – und zwar vollständig und jährlich.
Konstruktionen wie die Bremerhavener Schattenhaushalte und das Mogendorfer Modell unterlaufen dieses Prinzip in mehrfacher Hinsicht:
- Haushaltswahrheit und -klarheit (Art. 109 GG werden verletzt, weil wesentliche Finanzverpflichtungen nicht im Kernhaushalt erscheinen.
- Jährlichkeit und Jährigkeit werden ausgehöhlt, weil 30-jährige Zahlungsverpflichtungen künftige Haushalte binden, ohne dass die dann gewählten Parlamente erneut darüber entscheiden können.
- Demokratieprinzip (Art. 20 GG,) wird tangiert, weil der Wählerwille nur über das Haushaltsrecht wirksam in politisches Handeln übersetzt werden kann. Werden diese Entscheidungen ausgelagert oder entzogen, verliert das Parlament einen Teil seiner Steuerungsmacht.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 betont: Die Schuldenbremse und die Haushaltsklarheit sind nicht nur fiskalische Instrumente, sondern Schutzmechanismen der Demokratie. Wer durch Auslagerungen die Kreditaufnahme verschleiert, handelt nicht nur intransparent – er greift in den Kernbereich parlamentarischer Selbstbestimmung ein.
Der Eisberg unter der Wasserlinie
Offiziell sieht man nur die Spitze: die Jahresmieten im Haushalt.
Unter der Wasserlinie liegen:
- Jahrzehntelange Zahlungsverpflichtungen
- Auslagerungen an städtische Gesellschaften
- Versteckte Risiken aus dem Mogendorfer Modell
- Kostensteigerungen, die weder parlamentarisch noch öffentlich klar nachvollzogen werden können
Fazit
Bremerhaven fährt mit dieser Finanzpraxis auf Kollisionskurs. Kurzfristig lassen sich Investitionen ohne formale Neuverschuldung darstellen. Langfristig aber bindet man Finanzmittel für eine Generation, schwächt die Kontrolle der Stadtverordneten und riskiert verfassungsrechtliche Konflikte – bis hin zu einem möglichen Eingriff der Kommunalaufsicht.